Bezug von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit in Deutschland
Deutschland: Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
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Die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dies sind i.d.R. Ärzte oder Pflegefachkräften wahrgenommen.
Im Rahmen des Feststellungsverfahrens werden folgende vier Indikatoren berücksichtigt: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
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