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Seit dem 1. Mai 2011 gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland auch ohne Einschränkungen für Tschechen. Jeder Tscheche hat als EU-Bürger unbeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und kann sich seinen Wohnort und Arbeitsplatz frei wählen.
Tschechische Arbeitnehmer brauchen also weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitsgenehmigung, um in Bayern leben und arbeiten zu dürfen, sie sind deutschen Arbeitnehmern rechtlich gleichgestellt. Das betrifft auch die Tariflöhne und den gesetzlichen Mindestlohn.
Restriktionen bei der Ausübung von bestimmten Tätigkeiten ergeben sich für Tschechen allenfalls daraus, dass ihre in Tschechien erworbenen Qualifikationen und Berufsabschlüsse in Bayern nicht anerkannt werden oder als Voraussetzung zur Ausübung entsprechender Tätigkeiten nicht ausreichen.
© interpráce, 2017
Stellenangebote für Tschechen, Polen, Slowaken in Bayern
Arbeitskräfte aus Tschechien: Stellenangebote in Bayern für Personal und Fachkräfte aus Tschechien. Freie Stellen für tschechische Mitarbeiter mit Deutschkenntnissen oder ohne Deutschkenntnisse.
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