Altersrente bekommen Versicherte, die die Altersgrenze erreicht und die Mindestversicherungszeit sowie gegebenenfalls besondere Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben.
In der gesetzlichen Rentenversicherung haben Versicherte bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Hinterbliebenenrente bekommen Witwen, Witwer und Waisen
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