Deutschland: Leistungen der Sozialen Entschädigung
Staatliche Leistungen für Kriegsversehrte, Opfer von Gewalttaten, Zivildienstbeschädigte, Impfgeschädigte und Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und deren Hinterbliebene.
In welchen Situationen habe ich Anspruch auf Leistungen?
Wer einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt oder nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einzustehen hat, hat wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung Anspruch auf Versorgung. Dies gilt für gesundheitliche Schäden durch die beiden Weltkriege, Gewalttaten, Zivildienstbeschädigungen, Impfschäden und infolge staatlichen Unrechts in der DDR (schädigendes Ereignis).
Anspruchsvoraussetzungen
Voraussetzung für sämtliche Leistungen ist ein gesundheitlicher Schaden infolge eines schädigenden Ereignisses (s.o.). Für Leistungen an Hinterbliebene ist Voraussetzung, dass der Beschädigte infolge der Schädigung gestorben ist.
Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?
Die Berechtigten erhalten je nach ihrer persönlichen Situation und nach der Schwere des Schadens u.a. Schnelle Hilfen, Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung, Leistungen zur Teilhabe, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, monatliche Entschädigungszahlungen sowie Besondere Leistungen im Einzelfall. Zu den Besonderen Leistungen im Einzelfall gehören u.a. die Leistungen zum Lebensunterhalt, zur Weiterführung des Haushalts sowie individuelle ergänzende Leistungen in sonstigen Lebenslagen. Die Besonderen Leistungen sind abhängig vom Einkommen und Vermögen, soweit der Bedarf nicht ausschließlich schädigungsbedingt ist oder die Berücksichtigung im Einzelfall unbillig wäre.
Geleistet wird grundsätzlich, wenn die zuständige Versorgungsverwaltung die Ansprüche anerkannt hat.
Antragsformulare
Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Versorgungsbehörden, auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder auf den Internetseiten der Landessozialministerien.
Ihre Rechte
Veröffentlichungen der Europäischen Kommission: https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/moving-working-europe/eu-social-security-coordination_de
Weitere Informationen
Informationen zur Sozialen Entschädigung:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Tel.: +49 30 18 527 0
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/soziale-entschaedigung.html
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung (BIH) e.V. Geschäftsstelle
c/o Landschaftsverband Rheinland
Deutzer Freiheit 77-79
50679 Köln,
Telefon: 0221/809-5390
Fax: 0221/8284-1-05