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Leben und Arbeiten in der EU

Deutschland: Vorangegangene Leistungen (in anderen EU-Ländern) können berücksichtigt werden

deutschland
Deutschland
Umzug ins Ausland Stand 2026

In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Auswirkungen Ihr Umzug innerhalb der Europäischen Union auf Ihre Ansprüche auf Sozialleistungen hat.

Welche Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit gelten für das Vereinigte Königreich nach dem Brexit?

Die EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit gelten seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich. Die Rechte von Personen, die unter das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich fallen, werden jedoch weiterhin geschützt.

Die Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist für Personen, die nicht unter das Austrittsabkommen fallen, im diesbezüglichen Protokoll zum Handels- und Kooperationsabkommen geregelt. Obwohl das Protokoll den EU-Vorschriften vergleichbar ist und einen weiten Geltungsbereich hat, bietet es nicht dasselbe Schutzniveau wie die EU-Verordnungen.

Sozialversicherungen und EU-Bestimmungen

Wenn Sie in einem anderen EU-Land oder in einem anderen den EU-Bestimmungen unterliegenden Land arbeiten, sind Sie normalerweise in Deutschland nicht mehr sozialversichert. Ihre Ansprüche richten sich dann nach den Gesetzen des Landes, in dem Sie arbeiten.

Wenn Sie in einem anderen EU-Land (oder einem Staat, in dem dieselben Regelungen gelten) gearbeitet oder/und dort Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben, können Ihre dort erworbenen Ansprüche bei der Berechnung Ihrer Sozialleistungen in Deutschland berücksichtigt werden.

Auf welche Sozialleistungsansprüche wirkt sich Ihr Wohnortwechsel aus?

Folgende Sozialleistungen können Sie unter bestimmten Bedingungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen), der Schweiz und des Vereinigten Königreichs kombinieren:

  • Arbeitslosengeld
  • Bürgergeld
  • Staatliche Altersrente
  • Rente wegen Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit und Behinderung
  • Hinterbliebenenrenten
  • Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld

Was muss ich dafür tun?

Wenn Sie in einem Land gearbeitet haben, das dem EU-Recht unterliegt und zurück nach Deutschland kommen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

Einen Beleg über die von Ihnen dort bezahlten Sozialversicherungsbeiträge auf den Formularen E104 und U1 (früher: E301). Diese erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise, ob Sie alle für die Sozialversicherung in Deutschland nötigen Unterlagen haben.

Wenn Sie vier Wochen lang Arbeitslosengeld oder andere Unterstützung für Arbeitslose in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs bekommen haben, können Sie dieses für die Arbeitssuche für drei bis sechs Monate nach Deutschland übertragen. Dazu benötigen Sie das Formular U2 (früher E303).

Ihre Rechte

Offizielle Seiten der Europäischen Union:

Einschlägige Internetseite der Europäischen Kommission:

Weitere Informationen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Wilhelmstr. 49 - 10117 Berlin - Tel: +49 3018 527-0 - Fax: +49 3018 527-1830 - E-Mail: info@bmas.bund.de

Homepage: http://www.bmas.de