Schweiz: Gewöhnlicher Aufenthalt
In diesem Kapitel werden die Kriterien des gewöhnlichen Aufenthaltsorts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union allgemein dargelegt.
Was ist der gewöhnliche Aufenthaltsort?
In der Praxis wird dasjenige Land als „gewöhnlicher Aufenthaltsort“ bezeichnet, in dem Sie gewöhnlich leben und in dem sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet.
Die Europäische Kommission führt eine bestimmte Anzahl von Kriterien auf, um den Institutionen der sozialen Sicherheit bei der Festlegung zu helfen, welches Land als gewöhnlicher Aufenthaltsort einer Person zu betrachten ist.
Es werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:
- Familienstand und familiäre Beziehungen;
- Dauer und Kontinuität des Aufenthalts auf dem Gebiet des betreffenden Staats;
- Berufliche Situation (insbesondere der Ort, wo die Beschäftigung üblicherweise ausgeübt wird, die Stabilität der Beschäftigung und die Dauer des Arbeitsvertrags);
- Ausübung einer gemeinnützigen Tätigkeit;
- Für Studenten, die Einkommensquelle;
- dauerhafter Charakter der Wohnung;
- Staat, in dem die Person ihre Steuern zahlt.
Bestimmte Sozialversicherungsleistungen können auf der Grundlage des gewöhnlichen Aufenthaltsorts gewährt werden, insbesondere die „beitragsunabhängigen“ Leistungen.
Fachsprache übersetzt
- Beitragsunabhängige Leistungen: Sozialleistungen, die an die Versicherten nicht als Gegenleistung für Beiträge ausgezahlt werden, wie bestimmte soziale Mindestbeträge.
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Veröffentlichungen der Europäischen Kommission: