Tschechien: Geldleistungen bei Krankheit
In diesem Kapitel wird erklärt, wie die finanzielle Unterstützung für Erwerbstätige während einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Erkrankung in Tschechien gestaltet ist. Es handelt sich um Leistungen, die aus dem System der Krankenversicherung gezahlt werden.
In diesem Kapitel wird erklärt, wie Folgendes funktioniert:
- Geldleistungen bei Krankheit (Krankengeld) (dávka v nemoci or nemocenské);
- Fürsorgebeihilfe (ošetřovné);
- Längerfristige Pflegebeihilfe (dlouhodobé ošetřovné);
In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?
Krankenversicherte Personen haben Anspruch auf Geldleistungen bei Krankheit (dávka v nemoci or nemocenské), wenn sie vorübergehend arbeitsunfähig sind oder sich in Quarantäne befinden.
Fürsorgebeihilfe (ošetřovné) wird gezahlt, wenn eine versicherte Person arbeitsunfähig ist, da sie ein erkranktes Familien- oder Haushaltsmitglied oder ein Kind im Alter von unter zehn Jahren aufgrund einer Schließung der Vorschule oder der Schuleinrichtung pflegt.
Versicherte Personen, die häusliche Pflege für ihre Angehörigen oder Personen leisten, die im selben Haushalt leben, haben Anspruch auf längerfristige Pflegebeihilfe (dlouhodobé ošetřovné). Die betreuten Personen müssen (unter Nutzung eines bestimmten Fomulars) eine schriftliche Einwilligung abgeben.
Arbeitnehmer gehören automatisch der gesetzlichen Krankenversicherung an und ihre Versicherungsbeiträge werden durch ihren Arbeitgeber entrichtet.
Bei Selbstständigen (siehe Fachsprache übersetzt) ist die Versicherung freiwillig. Ein Anspruch auf Geldleistungen bei Krankheit entsteht nur für Selbstständige, die sich zur Teilnahme am Versicherungssystem selbst angemeldet haben.
Krankengeld und Pflegegeld können auch von denjenigen Menschen in Anspruch genommen werden, die Alters- oder Invalidenrente beziehen und zugleich erwerbstätig und somit krankenversichert sind.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Geldleistungen bei Krankheit
Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht bei einer Person, die:
- in Tschechien Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist;
- Krankenversicherungsbeiträge zahlt.
Arbeitnehmer gehören automatisch der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung an, wenn sie ein monatliches Einkommen von mindestens 4.500 CZK haben. Personen, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsauftrags ausführen (siehe Fachsprache übersetzt) können nur krankenversichert sein, wenn der Betrag ihres Monatsgehalts 12.000 CZK überschreitet.
Eine Person, die die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt hat, hat keinen Anspruch auf Krankengeld.
In einigen weiteren Fällen wird die Zulage in einer halbierten Höhe geleistet. Und zwar falls der Versicherte die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat:
- in einer Schlägerei;
- als direkte Folge von Trunkenheit oder Einnahme von psychotropen Substanzen;
- während einer Begehung eines Verbrechens oder Vergehens mit schuldhafter Absicht.
Für Selbstständige ist die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung freiwillig. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft müssen sie selbst die Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Ihre monatliche Mindestbemessungsgrundlage beträgt 9.000 CZK.
Die Mindestversicherungszeit zur Entstehung eines Anspruchs auf Krankheitsurlaub beträgt:
- Arbeitnehmer: Anspruch ab dem ersten Tag der Beschäftigung
- Selbstständige: Anspruch nach drei Monaten der Beitragszahlung
Fürsorgebeihilfe
Steht Arbeitnehmern und Selbstständigen zu, die arbeitsunfähig sind, weil sie sich kümmern müssen um:
- ein krankes Haushaltsmitglied oder einen kranken Angehörigen;
- ein gesundes Kind im Alter von unter zehn Jahren, mit dem sie verwandt sind oder das im selben Haushalt lebt, aufgrund einer Schließung der Vorschule oder der Schuleinrichtung, die es besucht.
Selbstständige müssen für mindestens 3 Monate unmittelbar vor Beginn der Pflegebedürftigkeit versichert gewesen sein.
Versicherte haben keinen Anspruch auf Fürsorgebeihlife, wenn eine andere Person für die betroffene Person längerfristige Fürsorgebeihilfe oder Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für das betreffende Kind bezieht. In letzterem Fall wird eine Ausnahme gewährt, wenn die andere Person krank ist und sich nicht um das Kind kümmern kann oder aktiv (und nicht im Mutterschutz- oder Elternurlaub) als Arbeitnehmer oder selbstständig tätig ist.
Die Beihilfe kann nur eine Person in Anspruch nehmen. Zwei Personen können sich jedoch bei der Behandlung - und daher auch der Inanspruchnahme des Pflegegeldes abwechseln.
Längerfristige Pflegebeihilfe
Arbeitnehmer und Selbstständige haben Anspruch auf längerfristige Pflegebeihilfe, wenn sie Pflege erbringen und
- die zu pflegende Person mindestens 4 Kalendertage lang aufgrund einer ernsthaften Verschlechterung ihrer Gesundheit im Krankhaus war und Tagespflege für mindestens 30 weitere Kalendertage benötigt oder
- wenn die zu pflegende Person Palliativpflege und Langzeitpflege in häuslicher Umgebung (ohne Hospitalisierung) empfängt.
Zusätzlich müssen Arbeitnehmer mindestens 90 Kalendertage in den 4 dem Beginn des Pflegebedarfs unmittelbar vorausgehenden Monaten versichert gewesen sein; Selbstständige müssen mindestens 3 dem längerfristigen Pflegebedarf unmittelbar vorausgehende Monate versichert gewesen sein. Es ist ihnen nicht gestattet zu arbeiten, während sie die Leistung beziehen.
Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie geltend machen?
Geldleistungen bei Krankheit
Einem Arbeitnehmer, der krank wird, steht ab dem ersten Krankheitstag eine finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber zu. Erst ab dem fünfzehnten Kalendertag wird sie aus den Mitteln der Krankenversicherung entrichtet.
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Krankheitstage |
Entgelt |
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1.-14. Kalendertag |
Lohnausgleich wird vom Arbeitgeber entrichtet |
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Ab dem 15. Kalendertag |
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Krankengeld, das aus den Mitteln der Krankenversicherung bezahlt wird |
Selbstständigen, die Prämienzahler sind, stehen Geldleistungen bei Krankheit ab dem fünfzehnten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit zu. Während der ersten vierzehn Kalendertage haben sie keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
Die Höchstdauer, während der man Geldleistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen kann, beträgt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige 380 Kalendertage.
Krankengeld steht auch einer Person zu, die während der sog. Schutzfrist, d. h. innerhalb von sieben Kalendertagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, erkrankt. Die Höhe des Krankengeldes wird auf der Basis vorheriger Einkommen berechnet.
Die Berechnung der Geldleistungen bei Krankheit
Das Krankengeld (pro Kalendertag) beträgt:
- 60% der gekürzten täglichen Bemessungsgrundlage für die ersten 30 Kalendertage der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit oder angeordneten Quarantäne;
- 66% der gekürzten täglichen Bemessungsgrundlage zwischen dem 31. und dem 60. Kalendertag der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit oder angeordneten Quarantäne und
- 72% der gekürzten täglichen Bemessungsgrundlage ab dem 61. Kalendertag der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit oder angeordneten Quarantäne.
Die tägliche Bemessungsgrundlage wird aufgrund dem durchschnittlichen Tageslohn des Antragstellers während der letzten zwölf Monate berechnet. Beträge werden für die Berechnung der täglichen Bemessungsgrundlage reduziert, wenn sie bestimmte Grenzwerte überschreiten:
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Der durchschnittliche Bruttotageslohn |
In der täglichen Bemessungsgrundlage enthaltener Anteil |
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Betrag bis zu 1.633 CZK |
90 % |
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Bei einem Betrag zwischen 1.633 und 2.449 CZK |
60 % |
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Bei einem Betrag zwischen 2.449 und 4.897 CZK |
30 % |
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Bei einem Betrag über 4.897 CZK |
Nicht anrechenbar |
Das durch den Arbeitgeber während der Zeitspanne ab dem ersten bis zum vierzehnten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Entgelt wird ähnlich wie Krankengeld ermittelt - als 60 % des reduzierten Tageslohnes.
Onlineberechner zur Berechnung des Krankengeldes
Kalkulacka-pro-vypocet-davek-v-roce-2026 | MPSV
Fürsorgebeihilfe
Die Leistung wird in der gleichen Weise wie das Krankengeld berechnet. Es handelt sich um einen 60%-igen Anteil der sog. täglichen Bemessungsgrundlage.
Arbeitnehmern und Selbstständigen steht die Leistung vom ersten Tag an zu, an dem sie wegen Behandlung oder Pflege nicht zur Arbeit kommen können.
Die Höchstdauer der Inanspruchnahme beträgt jedoch:
- 16 Kalendertage für alleinerziehende Eltern, die das Sorgerecht für Kinder unter 16 Jahren haben;
- 9 Kalendertage in allen anderen Fällen.
Längerfristige Pflegebeihilfe
Die Längerfristige Pflegebeihilfe beträgt 60% der verminderten täglichen Bemessungsgrundlage und wird für bis zu 90 Kalendertage gezahlt. Anträge können nach einem Jahr erneuert werden.
Wo und wie wird ein Antrag gestellt?
Krankengeld: Der behandelnde Arzt stellt fest, dass die Person aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist, und stellt eine digitale Bestätigung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit aus (Rozhodnutí o dočasné pracovní neschopnosti, RDPN). Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit informieren. Die Kommunikation zwischen dem Arzt und der CSSA/TSSA sowie zwischen dem Arbeitgeber/Selbständigen und der CSSA/TSSA erfolgt elektronisch.
Der behandelnde Arzt kann dem erkrankten Versicherten eine ausgedruckte Bescheinigung über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aushändigen oder eine Kennung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit per E-Mail oder SMS zukommen lassen. Die Kennung kann verwendet werden, um die Einzelheiten der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit auf dem ePortal der CSSA (auf Tschechisch) zu erfahren (oder sie auszudrucken).
Fürsorgebeihilfe und längerfristige Fürsorgebeihilfe: Der behandelnde Arzt stellt ein digitales Dokument aus, das die Pflegebedürftigkeit bescheinigt, und stellt dem Arbeitnehmer eine Kennung zur Verfügung, die er an seinen Arbeitgeber weitergibt. Selbstständige senden das Antragsformular für Leistungen elektronisch an CSSA /TSSA (ePortal).
Genauere Angaben zum Antrag für Krankengeld finden sich auf der folgenden Website des tschechischen Sozialversicherungsamts (auf Englisch): https://www.cssz.cz/web/lang/davky.
Fachsprache übersetzt
- Selbstständiger (osoba samostatně výdělečně činná) bezeichnet eine Person, die Einkünfte aus einer gewerblichen oder anderen selbstständigen Erwerbstätigkeit erzielt (private Bauern, selbstständige Unternehmer, Künstler).
- Der Vertrag über die Durchführung eines Arbeitsauftrags (dohoda o provedení práce) ist eine Sonderform des Beschäftigungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Umfang der Arbeiten im Rahmen dieser Vereinbarung darf 300 Stunden pro Jahr nicht übersteigen.
- Die tägliche Bemessungsgrundlage (denní vyměřovací základ) steht für einen verringerten Betrag des durchschnittlichen Tageslohnes zur Bestimmung von Krankengeld.
Auszufüllende Formulare
- Bescheid über vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Rozhodnutí o dočasné pracovní neschopnosti) (in Tschechisch) - dient zur Geltendmachung des Anspruches auf Krankengeld und wird vom behandelnden Arzt elektronisch ausgestellt;
- Bescheid über die Notwendigkeit der Behandlung (Pflege) (Rozhodnutí o potřebě ošetřování (péče)) (in Tschechisch) - wird vom behandelnden Arzt elektronisch ausgestellt;
- Bescheid über Langzeitpflegebedarf (Rozhodnutí o potřebě dlouhodobé péče) wird vom behandelnden Arzt elektronisch ausgestellt;
- Formulare der Krankenversicherung finden Sie unter: https://eportal.cssz.cz/web/portal/tiskopisy-seznam-np.
Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte
Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:
- Arbeitsgesetzbuch (Zákoník práce) (in Tschechisch);
- Krankenversicherungsgesetz (Zákon o nemocenském pojištění) (in Tschechisch).
Im Falle von Problemen, die Ihre Rechte betreffen, können Sie die EU-Assistenzhilfe in Anspruch nehmen:
An wen müssen Sie sich wenden?
Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (Česká správa sociálního zabezpečení)
Křížová 25
225 08 Prag 5
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Call-Center: +420 257066077
Ministerium für Arbeit und Soziales (Ministerstvo práce a sociálních věcí ČR)
Na Poříčním právu 1/376 128 01 Prag 2
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Tel. +420 221921111
Datenbox: sc9aavg