Tschechien: Tatsächlicher Wohnsitz
Dieses Kapitel erklärt den Begriff des tatsächlichen Wohnsitzes (Aufenthaltsort) (faktické bydliště) und seine Bedeutung für die soziale Sicherheit in Tschechien. Der tatsächliche Wohnsitz ist ein entscheidendes Kriterium für einen Leistungsanspruch auf Sozialversicherung, der nicht an eine Versicherung gebunden ist. Er hat Vorrang vor dem ständigen Wohnsitz (trvalý pobyt). Diesen kann eine Person in einem anderen Land haben als dem, in dem sie den tatsächlichen Wohnsitz hat - das heißt, wo sie tatsächlich lebt und sich aufhält.
Sie erfahren, wie die Erfüllung der Voraussetzung des tatsächlichen Wohnsitzes bewertet wird und welche Ansprüche daraus abgeleitet werden.
Habe ich einen tatsächlichen Wohnsitz in Tschechien?
Nach Angaben der Koordinierungs-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates haben EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land wohnen, die gleichen Rechte im Bereich der sozialen Sicherheit wie die eigentlichen Bürger des Landes. Weder die Bedingung der Staatsangehörigkeit, noch die Voraussetzung des ständigen Wohnsitzes darf sie am Zugang zu einigen Leistungen hindern.
Zur Bestimmung, ob eine Person tatsächlich in Tschechien lebt, wird das Prinzip des tatsächlichen Wohnsitzes angewandt. Dieser ist weder mit dem ständigen Wohnsitz, noch der Vermietung oder dem Besitz einer Immobilie in Tschechien gleichzusetzen.
Ein tatsächlicher Wohnsitz in Tschechien bedeutet, dass Tschechien für eine Einzelperson oder Familie der Mittelpunkt ihrer Interessen ist. Voraussetzung ist eine Art Verbindung zu Tschechien - beispielsweise kann eine Person in dem Land schon seit einiger Zeit leben, dort Familie, Arbeit, ihre Interessen haben und planen auch zukünftig langfristig in Tschechien zu leben.
Der tatsächliche Wohnsitz wird von den Mitarbeitern der Institution beurteilt, die über die Bewilligung der jeweiligen Leistung entscheidet. In den meisten Fällen ist es die Kontaktstelle eines Arbeitsamtes (Úřad práce) der Tschechischen Republik, der tschechischen Krankenversicherungsgesellschaften (zdravotní pojišťovny) bzw. der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (Česká správa sociálního zabezpečení).
Sie berücksichtigen dabei verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel, ob der Antragsteller:
- in Tschechien beschäftigt bzw. wirtschaftlich tätig ist oder ob er hier studiert;
- in Tschechien lebt, entweder in Miete oder in einer Immobilie, deren Eigentümer er ist;
- im System der Renten- und Krankenversicherung angemeldet ist;
- seine Kinder zur Schule gehen oder vorschulische Einrichtungen besuchen lässt;
- er bei einem Allgemeinarzt, Frauenarzt, Zahnarzt oder Kinderarzt registriert ist;
- ein Bankkonto hat;
- an anderen Interessensaktivitäten teilnimmt.
Nicht alle diese Bedingungen müssen erfüllt werden, um einen tatsächlichen Wohnsitz anerkannt zu bekommen. Beurteilt wird die Gesamtsituation.
Wenn eine Person, die in Tschechien ihren tatsächlichen Wohnsitz hat, noch weitere relevante Bedingungen erfüllt, kann sie die folgenden Leistungen und Dienste beantragen, wenn sie die relevanten Bedingungen der tschechischen Gesetzgebung erfüllt:
- Pflegebeihilfe;
- Arbeitslosenhilfe (oder Aufnahme ins Register der Arbeitssuchenden);
- medizinische Versorgung;
- Entschädigung bei Arbeitsunfällen;
- Hilfsleistungen bei materieller Not (Soforthilfe in Ausnahmefällen);
- Leistungen aus dem System der staatlichen sozialen Unterstützung (Kindergeld, Elterngeld, Sterbegeld, Geburtsbeihilfe);
- staatliche Sozialhilfe;
- Pflegeleistungen für die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie (Pflegegeld für Pflegeeltern, Zulage für die Aufnahme eines Kindes, Beitrag zur Erstattung der Bedürfnisse eines Kindes, Beitrag zum Kauf eines Kraftfahrzeugs, Leistung am Ende der Pflegebeziehung);
- Leistungen für Menschen mit Behinderungen (Mobilitätsbeihilfe, Zuschuss für den Erwerb eines speziellen Hilfsmittels, Schwerbehindertenausweis).
Wenn die tschechischen Rechtsvorschriften eine Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft in einer Versicherung erfordern, wird darin auch die Zeit, während der die Person in anderen Mitgliedstaaten versichert war, berücksichtigt.
Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte
Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:
- Leitfaden für Migranten (Příručka pro migrující osoby) (in Tschechisch);
- Übersicht der Dokumente, die während der Migration innerhalb der Europäischen Union benötigt werden (Přehled dokumentů pro migraci v rámci Evropské unie) (in Tschechisch).
Publikationen und die Website der Europäischen Kommission:
An wen müssen Sie sich wenden?
Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (Česká správa sociálního zabezpečení)
Křížová 25
225 08 Prag 5
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Call-Center: +420 257066077
Liste der Filialen der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung
Arbeitsamt der Tschechischen Republik (Úřad práce České republiky)
Kontakt- und Beratungsstelle:
Tel. +420 844844803
kontaktni.centrum@mpsv.cz, callcentrum@mpsv.cz
Liste der Kontaktstellen und Regionalbüros des Arbeitsamtes: https://up.gov.cz/kontakty-na-pobocky
Die SOLVIT-Stelle für die Tschechische Republik (sie löst Probleme, die durch fehlerhafte Anwendung von EU-Recht verursacht worden sind)
Ministerium für Industrie und Handel (Ministerstvo průmyslu a obchodu)
Na Františku 32
110 15 Prag 1
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Tel. +420 224 221 701
E-Mail: mailto:solvit@mpo.cz
https://ec.europa.eu/solvit/index_de.htm