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Leben und Arbeiten in der EU

Tschechien: Was nach der Rückkehr aus dem Ausland wichtig ist

Česká republika
Umzug ins Ausland Stand 2026

Dieses Kapitel erklärt die Situation einer Person, die nach einem langen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich nach Tschechien zurückgekehrt ist. Sie erfahren, wie die Versicherungsbeiträge einberechnet werden, die diese Person im Ausland entrichtet hatte.

Welche Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit gelten für das Vereinigte Königreich nach dem Brexit?

Die EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit gelten seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich. Die Rechte von Personen, die unter das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich fallen, werden jedoch weiterhin geschützt.

Die Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist für Personen, die nicht unter das Austrittsabkommen fallen, im diesbezüglichen Protokoll zum Handels- und Kooperationsabkommen geregelt. Obwohl das Protokoll den EU-Vorschriften vergleichbar ist und einen weiten Geltungsbereich hat, bietet es nicht dasselbe Schutzniveau wie die EU-Verordnungen.

Sozialversicherung und EU-Vorschriften

Ein Bürger, der für eine längere Zeit außerhalb Tschechiens lebt und arbeitet, hört auf, sich am tschechischen Sozialversicherungssystem zu beteiligen. Es gelten für ihn die Gesetze des Landes, in dem er lebt oder arbeitet.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden in diesem Land eingezahlt. Er ist berechtigt, Leistungen aus diesem System unter den gleichen Bedingungen wie die Staatsangehörigen des gegebenen Landes in Anspruch zu nehmen - dies betrifft Leistungen, die innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Norwegen, Liechtenstein), der Schweiz und des Vereinigten Königreichs koordiniert werden.

Bei der Rückkehr nach Tschechien werden diese Versicherungszahlungen angerechnet.

Dies gilt auch im Falle von weiteren Ländern, mit denen Tschechien Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

Das Prinzip, nach dem sich diese Praxis richtet, ist die sog. Zusammenrechnung der Versicherungszeiten. Insbesondere wird sie im Falle von Krankengeld und Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung angewendet, bei denen die Länge der Versicherung eine Rolle spielt. Darin einberechnet werden auch Zahlungen aus den oben genannten Ländern, wenn die Versicherungszeit in Tschechien für einen Leistungsanspruch nicht ausreicht.

Auf welche Leistungen bezieht sich der Anspruch?

Die Gutschrift von Zahlungen im Ausland betrifft vor allem die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Bestimmte Pflichten im Ausland sind auch für die Krankenversicherung von Belang.

Krankenversicherung

Für einen Bürger der Tschechischen Republik ist es während eines langen Auslandsaufenthaltes Pflicht, sich zur Krankenversicherung in dem Staat, in dem er vor kurzem zu arbeiten begonnen hat bzw. in den er umgezogen ist, anzumelden. Eine Person, die sich innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs bewegt, muss nur in einem der Mitgliedstaaten krankenversichert sein. Vor ihrer Abreise aus Tschechien muss sie sich von der Versicherung abmelden (odhlásit). Wenn sie das nicht tut, kann die Zeit, während der der Bürger in einem anderen Staat versichert war, jedoch aus der Versicherung in Tschechien nicht austrat, als Versicherungsschuld bewertet werden.

Krankengeld und Rentenversicherung

Ein Nachweis für die Beteiligung im Ausland ist für die Leistungen dieser Versicherung besonders wichtig. Sie werden von der Anzahl der Versicherungsjahre und der Höhe der geleisteten Beiträge abgeleitet. Dies gilt in Form einer Mindestdauer der Versicherung oder der Berechnung der Höhe der Leistungen auf der Grundlage der geleisteten Zahlungen.

Die Versicherungszeiten im Ausland werden stets in jenen Fällen nachgewiesen, in denen die in Tschechien entrichteten Zeiten zur Entstehung eines Anspruches nicht ausreichend sind.

Die Versicherungsjahre im Ausland können die folgenden Sozialleistungen beeinflussen:

  • Altersrente;
  • Invalidenrente;
  • Witwe- und Witwerrente und Waisenrente;
  • Mutterschaftsgeld;
  • Krankengeld;
  • Längerfristige Pflegebeihilfe;
  • Arbeitslosenhilfe.

Arbeitslosigkeit

Nach der Rückkehr aus dem Ausland kann Arbeitslosenhilfe beansprucht werden. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass die Arbeitslosenunterstützung durch den Staat gewährt wird, in dem der Betroffene zuletzt gearbeitet hatte.

Falls eine Person einen neuen Job in Tschechien suchen möchte und Arbeitslosenhilfe im Ausland beantragt hat, kann die Zahlung der Leistungen nach Tschechien exportiert werden. Grenzüberschreitend wird die Arbeitslosenhilfe jedoch nicht länger als drei bis sechs Monate ausgezahlt. Eine Person kann einen Leistungsexport nach einem Monat des Anspruchbeginns im ursprünglichen Land (im Ausland) beantragen, wenn die Person beim tschechischen Arbeitsamt (Úřad práce) registriert ist und bei Antragsstellung die festgelegten Bedingungen des Landes erfüllt, das die Leistungen gewährt.

Dies gilt nicht für Menschen, die in Tschechien leben, jedoch im Ausland arbeiten (die sogenannten Grenzgänger). Beim Verlust der Beschäftigung im Ausland müssen diese Personen Arbeitslosenhilfe in Tschechien beantragen. Wenn das Arbeitsamt entscheidet, dass die Grenzgänger während dieser Erwerbstätigkeit ihren Wohnort in Tschechien beibehalten haben, kann es ihnen Arbeitslosenhilfe gewähren. Dabei werden auch die im Land der letzten Beschäftigung erworbenen Arbeitslosenversicherungszeiten gezählt.

Was ist zu tun?

Nach der Rückkehr nach Tschechien ist es notwendig, sich an die Krankenversicherungsgesellschaft (zdravotní pojišťovna) zu wenden, um das Versicherungsverhältnis zu erneuern. Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass er im Ausland Versicherungsbeiträge geleistet hat. Vor der Rückkehr wird daher empfohlen, die betreffende ausländische Versicherungsgesellschaft um die Ausstellung des Formulars E104, SED S041 oder einer anderen Bescheinigung über die Teilnahme im lokalen System zu bitten.

Wer mit der Hilfe des Arbeitsamtes eine neue Arbeitsstelle suchen möchte, kann sich an eine Kontaktstelle eines Arbeitsamtes wenden.

Die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (Česká správa sociálního zabezpečení) muss man nicht sofort nach der nach Tschechien kontaktieren. Aufzeichnungen über die Versicherung tauschen die zuständigen Behörden untereinander nach dem Einreichen des Leistungsantrages aus. Es ist notwendig anzugeben, in welchem Land und zu welcher Zeit die Person gearbeitet hatte. Es wird empfohlen, Versicherungsnachweise aus dem Ausland zu behalten.

Auszufüllende Formulare

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Publikationen und die Website der Europäischen Kommission:

An wen müssen Sie sich wenden?

Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (Česká správa sociálního zabezpečení)
Křížová 25
225 08 Prag 5
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Call-Center: +420 257066077

Kundenzentrum für Rentenauskünfte der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (Klientské centrum ČSSZ pro informace o důchodech) (in Tschechisch)

Elektronisches Register der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (in Tschechisch)

Arbeitsamt der Tschechischen Republik (Úřad práce České republiky)
Kontakt- und Beratungsstelle:
Tel. +420 844844803
kontaktni.centrum@mpsv.cz, callcentrum@mpsv.cz

Liste der Kontaktstellen und Regionalbüros des Arbeitsamtes, in Tschechisch: https://up.gov.cz/kontakty-na-pobocky

Die SOLVIT-Stelle für die Tschechische Republik (sie löst Probleme, die durch fehlerhafte Anwendung von EU-Recht verursacht worden sind)

Email: mailto: solvit@mpo.cz

Ministerium für Industrie und Handel (Ministerstvo průmyslu a obchodu)
Na Františku 32
110 15 Prag 1
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Tel. +420 224221701
E-Mail: mailto:solvit@mpo.cz