Tschechien: Wohngeld
In diesem Kapitel erfahren Sie, wie in TschechienUnterstützung für den Wohnbedarf gestaltet wird. Sie steht für Familien und Personen mit niedrigem Einkommen zur Verfügung, für die die mit dem Wohnen verbundenen Marktkosten zu hoch sind.
Die erläuterte Leistung ist folgende:
- Wohngeld (příspěvek na bydlení) – nicht mehr gültig
*Mit Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 151/2025 Slg. über die staatliche Sozialhilfe am 1. Oktober 2025 wurde das Wohngeld abgeschafft. Bestehende Empfänger von Wohngeld erhielten diese Leistung bis zum 31. Dezember 2025 (letzte Auszahlung: Januar 2026). Wenn bestehende Wohngeldempfänger zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 31. Dezember 2025 eine neue staatliche Sozialhilfe beantragten, wurde das Wohngeld in der Höhe gezahlt, auf die sie im September 2025 Anspruch hatten (unabhängig von etwaigen Änderungen der maßgeblichen Tatsachen), und zwar bis Juni 2026 (letzte Zahlung: Juli 2026). Eine der Komponenten der staatlichen Sozialhilfe betrifft den Wohnbereich. Informationen zur Wohnkomponente finden Sie im Kapitel über Sozialhilfe.
In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?
Wohngeld (příspěvek na bydlení) – nicht mehr gültig
Wenn die Wohnkosten für eine Familie oder eine Einzelperson eine zu große finanzielle Belastung im Zusammenhang mit dem Gesamtbudget darstellen, konnten sie sich an den Staat mit einem Antrag auf Wohngeld (příspěvek na bydlení) wenden.
Antragsteller auf Wohngeld konnten sowohl ein Eigentümer (ob Privatbesitzer oder eine Genossenschaft) als auch ein Mieter oder Untermieter sein, der seinen Wohnsitz in einer bestimmten Wohneinheit hatte. Es spielte keine Rolle, ob dies das Wohnen in einer Wohnung oder einem Haus betraf. Bei der Antragsbewertung wurden die Anzahl der Haushaltsmitglieder und deren Einkommen berücksichtigt.
Die Art der Wohnung musste der sozialen Situation des Antragstellers entsprechen, und die Kosten für das Haus oder die Wohnung mussten angemessen sein.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Die Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Wohngeld ist ein dauerhafter und De-facto-Wohnsitz in Tschechien Bei Anwendung direkt geltender EU-Gesetzgebung war ein dauerhafter Wohnsitz nicht erforderlich. Angehörige anderer Nationen, die im Gesetz aufgeführt sind, konnten diese Leistung beantragen.
In begründeten Fällen konnte das Ministerium für Arbeit und Soziales (Ministerstvo práce a sociálních věcí) auf die Bedingung des dauerhaften Wohnsitzes verzichten.
Die Sozialleistung war durch Folgendes bedingt:
- das maßgebliche Familieneinkommen (rozhodný příjem);
- die Wohnkosten.
Das maßgebliche Familieneinkommen war die Summe der Einkommen aller Familienmitglieder, die sich in der betreffenden Wohnung aufhalten. Neben dem Verdienst wurden dazu einige soziale Leistungen wie Kindergeld und Elterngeld angerechnet.
Die erste Bedingung war, dass die Wohnkosten, einschließlich Energiekosten, mehr als 30 % des maßgeblichen Familieneinkommens ausmachten.
Die zweite Bedingung war, dass 30 % des maßgeblichen Familieneinkommens nicht die sogenannten normativen Kosten für eine bestimmte Art von Wohnraum, Lage und Anzahl der Personen im Haushalt überstiegen.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte für das laufende Jahr eine Tabelle der normativen Kosten.
Zum Zwecke der Antragsbeurteilung wurden als Wohnkosten die Durchschnittskosten für das abgelaufene Kalendervierteljahr berücksichtigt. Einberechnet wurden dabei nicht nur die Miete, sondern auch die für Energiedienstleistungen, Verwaltung, Energie und Abfallabfuhr anfallenden Kosten.
Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie geltend machen?
Das Wohngeld wurde in einem Zeitraum, in dem die Bedingungen für den Erhalt der Leistung erfüllt werden, monatlich ausbezahlt.
Die Höhe wurde entsprechend der Differenz zwischen den normativen Wohnkosten und 30 % (in Prag 35 %) des maßgeblichen Familieneinkommens ermittelt.
Fachsprache übersetzt
- Normative Wohnkosten (normativní náklady na bydlení) sind die vom Staat für eine bestimmte Region, einen bestimmten Wohnungstyp und eine bestimmte Anzahl der im Haushalt lebenden Personen festgelegten Kosten. Sie dienen als Basisparameter zur Berechnung der Zulage.
- Das maßgebliche Familieneinkommen (rozhodný příjem) ist die Summe der Einkünfte aller Personen in einem gemeinsamen Haushalt, für die diese Wohnung als dauerhafter Wohnsitz gilt, einschließlich bestimmter Sozialleistungen.
Auszufüllende Formulare
- Antrag auf Wohngeld (Žádost o příspěvek na bydlení) (in Tschechisch);
- Nachweis der Höhe des Quartal-Einkommens erforderlich für die Beurteilung des Leistungsanspruchs (Doklad o výši čtvrtletního příjmu) (in Tschechisch);
- Nachweis über die Höhe der Wohnkosten (Doklad o výši nákladů na bydlení) (in Tschechisch).
- Alle Formulare unter: Sonstige wichtige Formulare (in Tschechisch).
Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte
Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:
- Staatliches Sozialhilfegesetz (Zákon o státní sociální podpoře) (in Tschechisch);
- Staatliche Sozialhilfe (mpsv.cz) (in Englisch).
Publikationen und die Website der Europäischen Kommission:
An wen müssen Sie sich wenden?
Arbeitsamt der Tschechischen Republik (Úřad práce České republiky)
Kontakt- und Beratungsstelle: Tel. +420 844844803
kontaktni.centrum@mpsv.cz, callcentrum@mpsv.cz
Liste der Kontaktstellen und Regionalbüros des Arbeitsamtes: https://up.gov.cz/kontakty-na-pobocky
Ministerium für Arbeit und Soziales (Ministerstvo práce a sociálních věcí ČR)
Na Poříčním právu 1/376 128 01 Prag 2
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Tel. +420 221921111
Datenbox: sc9aavg
Website des Ministeriums für Arbeit und Soziales der Tschechischen Republik in Englisch: https://mpsv.gov.cz/en/
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